Neues aus der Energiewelt: Verschärfte EU-Gebäuderichtlinie, iSFP-Förderung und Bilanz nach Atomausstieg

Update EU-Gebäuderichtlinie:

Die Energiewende ist in vollem Gange und es gibt wichtige Neuerungen auf EU- und Bundesebene. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie das Neueste zur geplanten Novelle der EU-Gebäuderichtlinie mit strengeren Vorgaben für Neubauten, Sanierungen und dem Ausstieg aus fossilen Brennstoffen. Außerdem gibt es aktuelle Informationen zur Verknüpfung der Förderungen für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Abschließend blicken wir auf das erste Jahr ohne Kernkraftwerke in Deutschland und wie sich der Energiemix weiterentwickelt hat. Lesen Sie hier die wichtigsten Punkte für Hausbesitzer, Bauherren und am Thema Energiewende Interessierte.

Um die Emissionen zu reduzieren, hat sich das EU-Parlament zunächst informell auf allgemeine Vorgaben für den Gebäudebereich geeinigt:

  • Neubauten sollen ab 2030 emissionsfrei sein.

  • Bei Wohngebäuden soll der durchschnittliche Primärenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 16 Prozent sinken, bis 2035 um mindestens 20 bis 22 Prozent. Die EU-Mitgliedstaaten müssen dafür passende Maßnahmen ergreifen.

  • Sanierungsvorgaben sind nur für Nichtwohngebäude geplant: Bis 2030 sollen 16 Prozent, und bis 2033 26 Prozent der Nichtwohngebäude mit den schlechtesten Werten durch Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz saniert werden.

  • Geplant ist außerdem eine Solarpflicht für öffentliche Gebäude, Nichtwohngebäude und Neubauten: Wenn es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, müssen in der EU bis 2030 schrittweise Solaranlagen in öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden, sowie in Wohngebäude-Neubauten installiert werden.

  • Ausstieg aus dem Heizen mit fossilen Brennstoffen bis 2040: Heizkessel für fossile Brennstoffe sollen bis 2040 vollständig abgeschafft werden. Diese dürfen in den EU-Mitgliedstaaten ab 2025 auch nicht mehr subventioniert werden. Finanzielle Anreize für Hybridheizungen sollen weiterhin möglich sein. Laut dem Gebäudeenergiegesetz ist ein Ausstieg von fossilen Brennstoffen für 2045 geplant. Ob es eine Anpassung geben wird ist derzeit nicht bekannt.

  • Ausnahmen von der EU-Gebäuderichtlinie soll es für landwirtschaftliche Gebäude, denkmalgeschützte Gebäude und für Bausubstanz mit besonderem architektonischen und historischen Wert geben.

Das europäische Parlament und der europäische Rat hat der Novelle der EU-Gebäuderichtlinie zugestimmt. Die Bundesregierung muss diese jetzt in deutsches Recht übertragen. Wann genau das passiert, ist aktuell noch unklar.

iSFP und BEG-Einzelmaßnahme Verknüpfung:

iSFP nach Antragstellung möglich, iSFP Bonus auch ohne Zuwendungsbescheid beantragbar!!!

Das BAFA hat per E-Mail vom 16.04.2024 bestätigt, dass der iSFP Bonus (+ 5 % auf Gebäudehülle) in der BEG-EM auf eigenes Risiko beantragt werden kann, wenn der iSFP in der EBW beantragt, erstellt und dem Kunden präsentiert wurde:

„Nach wie vor entspricht die FAQ 2.12 unserer Verwaltungspraxis. Der iSFP muss vor BEG-Antragstellung in der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude zumindest beantragt worden sein und es muss zum BEG-Antrag der iSFP-Beratungsbericht hochgeladen werden. Der iSFP-Beratungsbericht muss vor dem Upload dem Antragsteller präsentiert worden sein.“ (Zitat BAFA).
Weiterhin gilt: Kein Förderstopp bei Beratungsprogrammen! Aktuell kommt es bei den Förderprogrammen EBN und EBW zu Verzögerungen bei der Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln.

Das BAFA nimmt weiterhin Anträge für die Beratungsförderung entgegen und zahlt Anträge aus, sobald neue Mittel zugewiesen werden. Grundsätzlich gilt: Alle bewilligten Anträge werden auch ausgezahlt.“

Ein Jahr ohne Kernkraft: Keine Engpässe dank den Erneuerbaren

Erfahren Sie, wie sich Deutschlands Stromlandschaft transformiert: Zwischen April 2022 und 2023 produzierten deutsche Kernkraftwerke 29,5 Terawattstunden Strom, was 6,3 Prozent der gesamten öffentlichen Stromversorgung ausmachte. Trotz der Abschaltung der Kernkraftwerke bleiben Diskussionen über Atomenergie aktuell.

Prof. Bruno Burger von der Plattform energy-charts.info des Fraunhofer ISE erklärt, dass erneuerbare Energien die Energieproduktion aus Kernkraft nahtlos ersetzt haben: „Im ersten Jahr ohne Kernenergie erzeugten wir etwa 270 Terawattstunden erneuerbaren Strom, 33 Terawattstunden mehr als im Vorjahr. Unser Strommix ist heute reiner denn je.“ Die Anteile erneuerbarer Energien erreichten beeindruckende 58,8 Prozent.

Parallel dazu sank die Erzeugung aus fossilen Brennstoffen um 26 Prozent auf 154,4 TWh. Hohe Kosten für Erdgas, Steinkohle und CO2-Zertifikate trieben den Rückgang. Trotz ausreichender Kapazitäten stiegen die Stromimporte im ersten Jahr ohne Kernkraft an, angetrieben durch günstigere erneuerbare Energiepreise aus den Alpen und Skandinavien.

Die Day-Ahead-Strompreise sind auf das Niveau vor dem Ukraine-Konflikt gefallen, und die Haushaltsstrompreise haben sich erholt.

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist ein zentraler Bestandteil des Übergangs zu einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Bauweise. Mit Blick auf die Bereitstellung von 170 Millionen Euro für die Energieberatung von Wohngebäuden in der KW13 wird deutlich, dass die Förderung dieser Maßnahmen eine zentrale Rolle bei der Erreichung dieser Ziele spielt. In diesem Abschnitt werden wir genauer auf die Bedeutung dieser Mittel und die Auswirkungen auf die energetische Sanierung eingehen.

Fazit: Der ideale Zeitpunkt für Ihre nachhaltige Sanierung

Die Energiewende schreitet mit großen Schritten voran – sowohl auf politischer Ebene mit verschärften Vorgaben der EU für Gebäude als auch in der Praxis. Deutschland hat das erste Jahr ohne Kernkraftwerke dank dem Ausbau der Erneuerbaren gut gemeistert. Hausbesitzer und Bauherren profitieren von neuen Fördermöglichkeiten wie der Verknüpfung von iSFP und BEG. Zugleich steigen die Anforderungen für eine nachhaltige und klimafreundliche Gebäudesanierung und -neubau.

Nutzen Sie das Momentum und informieren Sie sich über Ihre individuellen Sanierungsmöglichkeiten! Vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch mit uns. Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen den Ist-Zustand Ihres Gebäudes und erarbeiten einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan inklusive Fördermittelcheck. So holen Sie mit Ihrer Sanierung das Beste für Wohnkomfort, Wertsteigerung und Klimaschutz heraus.

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