Diese Frage stellen sich hÀufig sowohl Bauherren als auch Sanierungsinteressierte.
Dabei ist es oft unklar, welche Anforderungen gemÀà GebÀudeenergiegesetz und BAFA Förderung zu beachten sind und wann diese Pflichten greifen.
GemÀà Gesetz und BAFA werden folgende Anforderungen erhoben:đĄ
Der U-Wert von 0,24 W/mÂČK muss bei einer AuĂenwandsanierung eingehalten werden und bei Kontrollen nachgewiesen werden. In der Regel reichen hierfĂŒr etwa 14 cm DĂ€mmung (WLS 035) aus.
Dieser Wert sollte jedoch nicht pauschal herangezogen, sondern errechnet werden. Es kann auch vorkommen, dass die erforderliche DÀmmstÀrke geringer ausfÀllt.
đ„Um eine Förderung von der BAFA zu erhalten, muss der U-Wert bei 0,20 W/mÂČK liegen, wofĂŒr meistens 16 cm DĂ€mmung notwendig sind.
Eine Sanierungspflicht greift in der Regel erst, nachdem der Putz abgeschlagen wurde. Hierbei regelt das GebĂ€udeenergiegesetz die Sanierungspflicht mit einer 10 % Regel. Beim Ausbessern von Putz, beispielsweise bei Rissen, greift diese Pflicht meistens nicht. â
SelbstverstĂ€ndlich gibt es auch Ausnahmeregelungen, wie eine Reduzierung der DĂ€mmstĂ€rke bei Einhaltung eines gewissen Energiestandards (aktuell EFH 55) oder z.B. bei brandschutzrelevanten Belangen. Diese Ausnahmen sollten jedoch von einem Energieberater oder qualifizierten Fachbetrieb im Einzelfall geprĂŒft werden.
Eine optimale AuĂenwanddĂ€mmung ist nicht nur im Sinne der Energie- und Klimawendeđ, sondern auch des Umweltschutzes von immenser Bedeutung, da in der Regel die AuĂenwandflĂ€chen einen hohen Anteil des Energieverlustes ausmachen.